Wir waren gestern im Rock Cafe in Forchheim auf ein Bierchen undzum Rauchen. Mir gefällt es dort jetzt besser, als zu den Zeiten, in dem es noch Mirage hieß. Die Musik ist gut, man bekommt gutes Bier und darf rauchen.
Ich war erst darauf eingestellt, dass wir einen Jahresbeitrag von 12 € als Beitrag für den Raucherclub berappen müssen, aber die Früchte der letzten Wahlen kann man bereits ernten. Die Sache mit dem strikten Rauchverbot in Bayern hat sich anscheinend so gut wie erledigt.
Grund dafür ist die Änderung des Gesetzes zum Gesundheitsschutz (GSG), die vom bayrischen Ministerrat am 20.01.2009 angenommen wurde. Dieses geänderte Gesetz soll ab 01.08.2009 in Kraft treten (mehr dazu gibt es hier). Ich frage mich jetzt nur, wie es derzeit gehandhabt wird?! Geht man einfach davon aus, dass man es jetzt darf oder lässt man es mal darauf ankommen?
Die Einsparung beim Zigarrenkauf in Samnaun wird wieder ein bisschen kleiner.
Der Importeur der kubanischen Habanos, die Intertabak AG, erhöhte zum 1. Januar 2009 bei den meisten Produkten die Preise. Etwa 80 Prozent der Habanos-Formate sind davon betroffen, die angekündigte Preiserhöhung liegt im Schnitt bei 5,8%.
Als Grund für die Preiserhöhung wird substantieller Aufschlag der Einkaufspreise seitens der Habanos SA genannt. Die Preiserhöhung ist u.a. beeinflusst vom Anstieg der Kosten für Düngemittel. Habanos SA bezahlt aus diesem Grunde auch höhere Gebühren an die Tabacuba (die kubanische Tabakindustrie).
Die Habanos werden in der Schweiz mit den neuen Preisen ab 1. Januar neu verzollt. Die Zigarren mit neuen Preisen kommen, jeweils abhängig von den einzelnen Lagerbeständen, im neuen Jahr in den Handel.
Leider wurden die Zollbestimmungen am 01.12.2008 geändert. Hier der betreffende Auszug der Internetseite des Zolls in Österreich:
Samnauntal
Für Tabakwaren, die von Reisenden direkt von der schweizerischen Enklave Samnauntal eingeführt werden, gelten für jeden Reisenden folgende Höchstmengen.
SAMNAUNTAL – TABAKWAREN (ab einem Alter von 17 Jahren)
- 40 Stück Zigaretten oder
- 20 Stück Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von max. 3 Gramm) oder
- 10 Stück Zigarren oder
- 50 Gramm Rauchtabak oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
Eine direkte Einfuhr von im Samnauntal erworbenen Tabakwaren liegt jedenfalls dann vor, wenn die Einreise über die Zollstellen Pfunds, Spiss oder Martinsbruck erfolgt. Sollten die allgemeinen Höchstgrenzen beantragt werden, ist nachzuweisen, dass die Waren nicht im Samnauntal erworben wurden.
Interessant dürfte hierzu auch das Protokoll der Vorstandssitzung Samnaun vom 17.12.2008 sein (erster Absatz Neue Zollbestimmungen Österreich): Link
Auch die Mitteilung der EU ist interessant und lässt leider ahnen, dass die Beschränkung wohl eher ausgeweitet als wieder aufgehoben wird: Link